7. Änderung vom 06.12.2024 der Richtlinie zur Förderung der Energieeinsparung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.11.2024 folgende Änderlng der Richtlinie der Ortsgemeinde Bubach zur Förderung der Energieeinsparung in Haushalten in Bubach vom 07.08.2021 beschlossen:

Artikel 1 - Änderung der Richtlinie

§ 4 Abs. 8 wird wie folgt neu gefasst: (8) Öl- und Gasheizungen nach § 1 (3) Nr. 10 werden einmalig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 1.000 € gefördert, höchstens jedoch bis 30 % der Anschaffungskosten.

§ 9 Abs. 9 und Abs. 10 wird wie folgt gefasst: (9) Die Förderperiode der Richtlinie ist zunächst bis zum 31.12.2027 begrenzt. (10) Es werden nur Anträge für Anschaffungen und Maßnahmen berücksichtigt, welche bis zum 31.12.2027 getätigt bzw. abgeschlossen sind.

Artikel 2 - Inkrafttreten

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Marco Klumb, Ortsbürgermeister

 

 

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