Jagdgenossenschaft Bubach

Am Donnerstag, 13.03.2025 um 19.00 Uhr findet im kleinen Saal des Gemeindehauses in Bubach eine Versammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Bubach statt, zur der alle Jagdgenossen eingeladen werden.

Jagdgenosse ist jeder, der Eigentümer einer Grundfläche ist, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bubach gehört. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Jeder Jagdgenosse kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenden beschäftigte Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, mehr als drei Vollmachten darf keine Person auf sich vereinigen.


Hierzu lade ich herzlich ein.


Tagesordnung - öffentliche Sitzung –

1.    Begrüßung und Eröffnung
2a.    Bericht des Bürgermeisters der OG Bubach über die Verwendung der Jagdpacht
2b.    Bericht des Bürgermeisters der OG Maisborn über die Verwendung der Jagdpacht
3.    Verwendung des Reinertrages der Jagdpacht
4.    Jagdpachtangelegenheiten
5.    Anfragen und Mitteilungen

Holger Arnspurg, Jagdvorsteher

 

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Kontakt

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Gemeinde Bubach

Ortsbürgermeister
Marco Klumb

Hauptstr. 18, 56288 Bubach
Tel. 0171/7772004
bubach@sim-rhb.de