Rasengräber
Im § 16 Rasengrabstätten Absatz 5 der Friedhofssatzung heißt es:
Auf den Grabstellen dürfen keine bepflanzten Blumenschalen oder Töpfe mit Dauergewächsen abgestellt werden, damit die Pflege der Fläche reibungslos durchgeführt werden kann. In der Zeit vom 1. November bis zum 1. März können auf den Grabmälern Blumen oder Gestecke abgelegt werden.
Bitte alle Blumenschalen- und töpfe sowie Gegenstände, die beim Mähen behindern oder Schäden am Gerät führen können von den Grabstätten entfernen.
Elke Härter, Ortsbürgermeisterin