Rasengräber

Im § 16 Rasengrabstätten Absatz 5 der Friedhofssatzung heißt es:

Auf den Grabstellen dürfen keine bepflanzten Blumenschalen oder Töpfe mit Dauergewächsen abgestellt werden, damit die Pflege der Fläche reibungslos durchgeführt werden kann. In der Zeit vom 1. November bis zum 1. März können auf den Grabmälern Blumen oder Gestecke abgelegt werden. 

Es wurden vermehrt Pflanzschalen abgestellt, was zu Behinderungen beim Mähen der Fläche führt und dadurch auch ein sauberer Schnitt der Rasenkanten nicht möglich ist.

Ich bitte die Nutzungsberechtigten die Schalen zu entfernen.

Elke Härter, Ortsbürgermeisterin

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