Rasenmähen

Es gibt Beschwerden über Rasenmäherlärm in der Abendzeit. Daher bitte ich Folgendes zu beachten um Probleme mit der Nachbarschaft ausschließen zu können:

Die Immissionsschutzbestimmungen regeln den Betrieb von Rasenmäher, Grastrimmer/Graskantenschneider, Rasentrimmer/Rasenkantenschneider, Freischneider, Laubbläser- und Laubsammler, Vertikutierer, Motorsägen und weiteren lärmerzeugenden Gartengeräten.

Rasenmäher dürfen nur werktags von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr benutzt werden. Besonders lärmintensive Geräte wie Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler dürfen dagegen nur werktags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr eingesetzt werden.

Bitte respektiert die Nacht- und Mittagsruhe der Mitbürger insbesondere von Kleinkindern und Senioren. Vielen Dank.

Elke Härter, Ortsbürgermeisterin

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Gemeinde Bubach

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Elke Härter

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